{"id":1358,"date":"2022-02-20T12:10:09","date_gmt":"2022-02-20T11:10:09","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.p582702.webspaceconfig.de\/?page_id=1358"},"modified":"2025-09-16T10:49:25","modified_gmt":"2025-09-16T08:49:25","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen<strong> die EHC European Hydraulic Components GmbH<\/strong><br \/><strong>g\u00fcltig ab 01.07.2022.<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Geltung<\/strong><br \/>1.1. F\u00fcr alle auf Lieferungen\/Leistungen Vertragsabschl\u00fcsse gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber mit der Annahme der ersten Lieferung und f\u00fcr die Dauer der Gesch\u00e4ftsbedingungen, anerkannt.<br \/>1.2. Zusicherungen, Nebenabreden, vom Besteller gew\u00fcnschte Vertrags\u00e4nderungen, sowie von diesen AGB abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Best\u00e4tigung durch die EHC European Hydraulic Components GmbH.<\/li>\n<li><strong>Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt<\/strong><br \/>2.1. Angebote sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Best\u00e4tigung seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung zustande. Erfolgt ohne Auftragsbest\u00e4tigung die unverz\u00fcgliche Lieferung gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbest\u00e4tigung.<br \/>2.2. Die EHC European Hydraulic Components GmbH beh\u00e4lt sich w\u00e4hrend der Lieferzeit \u00c4nderungen der Ausf\u00fchrung des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ank\u00fcndigung vor, sofern der Vertragsgegenstand in seinen Funktionen nur innerhalb der vorgegebenen Toleranzen ver\u00e4ndert wird und das Aussehen f\u00fcr den Besteller keine unzumutbaren \u00c4nderungen erf\u00e4hrt. Die Toleranzen sind f\u00fcr alle Qualit\u00e4tsmerkmale die DIN-\u00fcblichen. Ist der Besteller Kaufmann, sind Abweichungen von der Bestellmenge bis zu 5% zul\u00e4ssig.<br \/>2.3. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<li><strong>Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>3.1. Preise werden mangels anderer Vereinbarung in EURO berechnet. Sie verstehen sich ab Werk, einschlie\u00dflich Verladung und Verpackung. Den Preisen wird die jeweils g\u00fcltige gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Die EHC European Hydraulic Components GmbH berechnet die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit g\u00fcltigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin diese Kostenfaktoren (insbesondere Material, L\u00f6hne, Fracht, Abgaben, usw.) \u00e4ndern, ist die EHC European Hydraulic Components GmbH berechtigt eine entsprechende Preis\u00e4nderung vorzunehmen. Ist der Besteller nicht Kaufmann oder ist der Vertrag nicht dem Betrieb eines kaufm\u00e4nnischen Gewerbes zuzuordnen, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.<br \/>3.2. F\u00fcr alle Zahlungen gelten die jeweils von der EHC European Hydraulic Components GmbH festgelegten Zahlungsbedingungen. Mangels anderer Vereinbarung sind alle Zahlungen sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug bei der Zahlstelle zu leisten. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einl\u00f6sung als Zahlung. Wechselzahlungen bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers und sind von diesem sofort zu zahlen.<br \/>3.3. Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers, die von der EHC European Hydraulic Components GmbH bestritten oder nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind, ist nicht statthaft. Ein Zur\u00fcckhaltungsrecht kann der Besteller nur aufgrund von Gegenanspr\u00fcchen aus demselben Vertrag geltend machen.<\/li>\n<li><b>Zahlungsverzug, Verm\u00f6gensverschlechterung, Stundung<\/b><br \/>4.1. Bei versp\u00e4teter Zahlung oder Stundung werden dem Besteller Zinsen von 4% p. a. \u00fcber dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt. Weist die EHC European Hydraulic Components GmbH eine h\u00f6here Zinsbelastung oder weist der Besteller eine geringere Zinsbelastung nach, sind die Zinsen entsprechend h\u00f6her oder geringer anzusetzen.<br \/>4.2. Ger\u00e4t der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr seine bevorstehende Zahlungsunf\u00e4higkeit vor, kann die EHC European Hydraulic Components GmbH die Fortsetzung der Arbeiten an laufenden Bestellungen einstellen und angemessene Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrages fordern. Leistet der Besteller solche Sicherheiten kurzfristig nicht, ist die EHC European Hydraulic Components GmbH berechtigt vom Vertrag (bzw. von den Vertr\u00e4gen) zur\u00fcckzutreten und dem Besteller die bis dahin entstandenen Kosten sowie entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.<\/li>\n<li><strong>Lieferzeit, Lieferverzug, Unm\u00f6glichkeit<\/strong><br \/>5.1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, nicht jedoch vor vollst\u00e4ndiger Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch die EHC European Hydraulic Components GmbH setzt in jedem Fall die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.<br \/>5.2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk der EHC European Hydraulic Components GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt ist. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- oder Erg\u00e4nzungsw\u00fcnsche des Bestellers verl\u00e4ngern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflusses der EHC European Hydraulic Components GmbH liegen, wie z. B. h\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Streik, Aussperrung, Verz\u00f6gerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umst\u00e4nde bei Unterlieferanten der EHC European Hydraulic Components GmbH eintreten. Die vorgenannten Umst\u00e4nde sind von der EHC European Hydraulic Components GmbH auch dann nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.<br \/>5.3. Liegt eine von der EHC European Hydraulic Components GmbH zu vertretende Lieferverz\u00f6gerung vor, kann der Besteller der EHC European Hydraulic Components GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist gew\u00e4hren mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Fristablauf ablehne. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten bzw. bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Weitergehende Schadenersatzanspr\u00fcche (z. B. \u00a7 286 und \u00a7 326 BGB) werden ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Leistungsst\u00f6rungen wegen von der EHC European Hydraulic Components GmbH zu vertretenden Unm\u00f6glichkeit der Lieferung\/Leistung.<br \/>5.4. Ist der Besteller nicht Kaufmann und beruhen Leistungsst\u00f6rungen auf leichter Fahrl\u00e4ssigkeit seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH, hat er f\u00fcr jede vollendete Woche des Lieferverzugs Anspruch auf Schadenersatz von h\u00f6chstens 0,5% des Wertes der Lieferung\/Leistung, mit der die EHC European Hydraulic Components GmbH sich in Verzug befindet und die verzugsbedingt nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df genutzt werden kann.<\/li>\n<li><strong>Lieferung, Versand, Gefahr\u00fcbergang, Versicherung und Entgegennahme, Verpackung<\/strong><br \/>6.1. Die EHC European Hydraulic Components GmbH liefert unfrei und unversichert ab Werk.<br \/>6.2. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der Besch\u00e4digung geht sp\u00e4testens mit dem Versand des Vertragsgegenstandes auf den Besteller \u00fcber und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen und die EHC European Hydraulic Components GmbH noch andere Leistungen (z. B. \u00dcbersendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung) \u00fcbernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird die Sendung auf seine Kosten durch die EHC European Hydraulic Components GmbH transportversichert. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung bleibt dem Besteller der Abschluss etwaiger Transport- und sonstiger Versicherungen auf eigene Kosten unbenommen.<br \/>6.3. Verz\u00f6gert sich der Versand aus vom Besteller zu vertretenden Gr\u00fcnden, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf ihn \u00fcber.<br \/>6.4. Gelieferte Vertragsgegenst\u00e4nde sind auch bei Vorliegen unwesentlicher M\u00e4ngel vom Besteller entgegenzunehmen. Seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Abschnitt 5 dieser AGB bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/>6.5. Die Verpackung erfolgt seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH sachgem\u00e4\u00df und sorgf\u00e4ltig. Verpackungs-Sonderw\u00fcnsche werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/li>\n<li><strong>Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf<\/strong><br \/>7.1. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht oder nicht fristgem\u00e4\u00df an, ist die EHC European Hydraulic Components GmbH berechtigt, entweder ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig \u00fcber den Vertragsgegenstand zu verf\u00fcgen und den Besteller nach angemessener verl\u00e4ngerter Frist neu zu beliefern, oder den Vertragsgegenstand ihm sofort in Rechnung zu stellen und auf seine Kosten und Gefahr einzulagern; in jedem Fall werden dem Besteller beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Einlagerung entstandenen Kosten bei Einlagerung im Werk der EHC European Hydraulic Components GmbH, mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages, f\u00fcr jeden angefallenen Monat berechnet.<br \/>7.2. Unber\u00fchrt hiervon bleibt das Recht der EHC European Hydraulic Components GmbH unter den Voraussetzungen des \u00a7 326 BGB vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Beansprucht die EHC European Hydraulic Components GmbH Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung, k\u00f6nnen 25% des Rechnungsbetrages als Entsch\u00e4digung ohne Nachweis gefordert werden, sofern nicht der Besteller einen tats\u00e4chlich nur in geringerem Umfang entstandenen Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines nachweisbar h\u00f6heren Schadens bleibt vorbehalten.<br \/>7.3. Mangels anderer Vereinbarung m\u00fcssen Bestellungen, die von der EHC European Hydraulic Components GmbH auf Abruf best\u00e4tigt werden, sp\u00e4testens innerhalb eines Jahres ab Bestelldatum abgenommen werden. Dasselbe gilt bei Terminr\u00fcckstellungen oder nachtr\u00e4glicher auf Abruf-Stellung. Bei Nichtabruf innerhalb der genannten Frist gelten die Regelungen gem\u00e4\u00df 7.1 entsprechend.<\/li>\n<li><strong>Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung<\/strong><br \/>8.1. Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung, insbesondere auch bis zur Einl\u00f6sung s\u00e4mtlicher in Zahlung gegebener Schecks oder Wechsel, Eigentum der EHC European Hydraulic Components GmbH. Dies gilt auch im Fall der Verarbeitung des Vertragsgegenstandes, die stets f\u00fcr die EHC European Hydraulic Components GmbH als Hersteller erfolgt (\u00a7 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des Vertragsgegenstandes mit anderen Waren steht das Miteigentum im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes des Vertragsgegenstandes zum Wert dieser anderen Waren z. Z. der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.<br \/>8.2. Der Besteller ist zur Ver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehrs und nur solange berechtigt, als er sich nicht in Zahlungsverzug befi ndet. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware (z. B. Sicherungs\u00fcbereignung, Verpf\u00e4ndung) ist der Besteller nicht berechtigt. Kaufpreis- oder Werklohnforderungen des Bestellers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden mit Vertragsabschluss in H\u00f6he der Rechnungswerte der EHC European Hydraulic Components GmbH bis zum Ausgleich aller Forderungen seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH einschlie\u00dflich Wechsel, an die EHC European Hydraulic Components GmbH abgetreten. Dem Besteller ist es bis auf Widerruf gestattet, diese Forderungen einzuziehen.<br \/>8.3. Die EHC European Hydraulic Components GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach eigener Wahl von der EHC European Hydraulic Components GmbH soweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20% \u00fcbersteigen.<br \/>8.4. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, sowie in F\u00e4llen unbefriedigender Auskunft \u00fcber die Bonit\u00e4t des Bestellers oder gegen ihn gerichteter Zwangsvollstreckungen oder Wechselproteste ist die EHC European Hydraulic Components GmbH befugt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Besteller ist zu deren Herausgabe verpflichtet. S\u00e4mtliche Kosten der R\u00fccknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware tr\u00e4gt der Besteller. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserl\u00f6ses einschlie\u00dflich Umsatzsteuer: Sie sind h\u00f6her oder niedriger anzusetzen, wenn die EHC European Hydraulic Components GmbH h\u00f6here oder der Besteller niedrigere Kosten nachweisen kann. Der Erl\u00f6s wird dem Besteller nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenh\u00e4ngender Forderungen von der EHC European Hydraulic Components GmbH gutgebracht. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pf\u00e4ndung der Liefergegenst\u00e4nde durch die EHC European Hydraulic Components GmbH gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag, falls nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung fi ndet.<br \/>8.5. Von einer Pf\u00e4ndung oder sonstiger Beeintr\u00e4chtigung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Besteller die EHC European Hydraulic Components GmbH unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. S\u00e4mtliche der EHC European Hydraulic Components GmbH in diesen F\u00e4llen entstehenden Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<br \/>8.6. Der Besteller hat die Vorbehaltsware gegen alle \u00fcblichen Risiken angemessen zu versichern und sie pfl eglich zu behandeln. Anspr\u00fcche des Bestellers gegen die Versicherung aus einem Schadensfall werden mit Vertragsabschluss in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware an die EHC European Hydraulic Components GmbH abgetreten.<br \/>8.7. Der Abschluss von Finanzierungsvertr\u00e4gen (z. B. Leasing), die die \u00dcbereignung der Vorbehaltsware zum Gegenstand hat, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH, sofern nicht das Finanzierungsinstitut vertraglich verpflichtet wird, den der EHC European Hydraulic Components GmbH zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an die EHC European Hydraulic Components GmbH zu zahlen.<\/li>\n<li><strong>Gew\u00e4hrleistungen,Haftung, Nebenpflichten, Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>9.1. Erkennbare M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Empfang des Vertragsgegenstandes, versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach deren Feststellung schriftlich gegen\u00fcber EHC European Hydraulic Components GmbH zu r\u00fcgen. Ist der Besteller nicht Kaufmann, ist er nur verpflichtet, offenkundige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich zu r\u00fcgen.<br \/>9.2. In F\u00e4llen begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge d\u00fcrfen Zahlungen vom Besteller nur in solchem Umfang zur\u00fcckgehalten werden, der in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu den M\u00e4ngeln steht.<br \/>9.3. Die EHC European Hydraulic Components GmbH haftet f\u00fcr rechtzeitig ger\u00fcgte M\u00e4ngel, auch f\u00fcr das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wie folgt: Unentgeltlich nach Wahl der EHC European Hydraulic Components GmbH auszubessern oder neu zu liefern sind solche Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahren\u00fcbergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, mangelhafter Baustoffe oder Ausf\u00fchrung, als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeintr\u00e4chtigt erweisen. Mehrere Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zul\u00e4ssig. Ersetzte Teile werden Eigentum der EHC European Hydraulic Components GmbH. Der Besteller ist verpflichtet, der EHC European Hydraulic Components GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller der EHC European Hydraulic Components GmbH erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen einzur\u00e4umen, andernfalls die EHC European Hydraulic Components GmbH von der M\u00e4ngelhaftung zu befreien wird. Keine M\u00e4ngelhaftung wird \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung seitens des Bestellers oder Dritten durch nat\u00fcrliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse entstanden sind. Die Gew\u00e4hrleistungspflicht entf\u00e4llt auch, wenn seitens des Bestellers oder Dritter ohne Zustimmung der EHC European Hydraulic Components GmbH Instandsetzungen, Besch\u00e4digungen oder \u00c4nderungen vorgenommen werden, die mit den geltend gemachten M\u00e4ngeln in urs\u00e4chlichem Zusammenhang stehen.<br \/>9.4. Sind Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen unm\u00f6glich, endg\u00fcltig fehlgeschlagen oder unzumutbar verz\u00f6gert, kann der Besteller die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Ausgeschlossen sind alle anderen vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Anspr\u00fcche des Bestellers gegen die EHC European Hydraulic Components GmbH und deren Erf\u00fcllungsgehilfen. Insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Sch\u00e4den, entgangenen Gewinns sowie aus der Durchf\u00fchrung der Gew\u00e4hrleistung, es sei denn, dass die EHC European Hydraulic Components GmbH Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zu vertreten hat bzw. aus zwingenden gesetzlichen Gr\u00fcnden haftet.<br \/>9.5. Die anwendungstechnische Beratung seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH in Wort und Schrift, sowie Vorschl\u00e4ge, Berechnungen und Projektlieferungen usw. dienen lediglich der Erl\u00e4uterung der bestm\u00f6glichen Verwendung der Produkte der EHC European Hydraulic Components GmbH gegen\u00fcber dem Besteller. Sie befreien den Besteller nicht von dessen Verpflichtung, sich durch eigene Pr\u00fcfung von der Eignung der Produkte der EHC European Hydraulic Components GmbH f\u00fcr den von ihm beabsichtigten Zweck und Gebrauch zu \u00fcberzeugen. Kann durch schuldhafte Verletzung der EHC European Hydraulic Components GmbH obliegenden Nebenpflichten auch vor Vertragsabschluss (z. B. durch unterlassene oder fehlerhafte Beratung oder falsche Anleitung) der Vertragsgegenstand nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden, gelten f\u00fcr die Haftung der EHC European Hydraulic Components GmbH unter Ausschluss weitergehender Anspr\u00fcche des Bestellers die Bestimmungen gem\u00e4\u00df 9.1 &#8211; 9.4 dieser AGB entsprechend.<br \/>9.6. Die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften f\u00fcr Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gelten auch f\u00fcr alle anderen Anspr\u00fcche des Bestellers einschlie\u00dflich vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Schaden\u00adersatz\u00adanspr\u00fcche.<br \/>9.7. Sollte der in diesem Abschnitt 9 geregelte Haftungsausschluss f\u00fcr F\u00e4lle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit unwirksam sein oder werden, gilt hilfsweise die Beschr\u00e4nkung der Haftung seitens der EHC European Hydraulic Components GmbH auf die Abtretung der Anspr\u00fcche aus der von der EHC European Hydraulic Components GmbH abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung.<\/li>\n<li><strong>Schutzrechte, Werkzeuge<\/strong><br \/>10.1. Die von der EHC European Hydraulic Components GmbH unterbreiteten Vorschl\u00e4ge und Angebote sind und bleiben geistiges Eigentum und d\u00fcrfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zur Kenntnis gebracht werden.<br \/>10.2. Die von der EHC European Hydraulic Components GmbH zur Herstellung der Vertragsgegenst\u00e4nde im Auftrag des Bestellers hergestellten Betriebsgegenst\u00e4nde insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen, usw. bleiben auch bei gesonderter Berechnung oder Kostenbeteiligung seitens des Bestellers Eigentum der EHC European Hydraulic Components GmbH. Ein Herausgabeanspruch des Bestellers besteht auch im Fall der Beendigung der Gesch\u00e4ftsverbindung nicht.<br \/>10.3 Der Besteller haftet allein, wenn infolge der Ausf\u00fchrung seiner Bestellung Rechte, insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter, verletzt werden.<\/li>\n<li><strong>Rechtswirksamkeit, Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht,<\/strong><br \/><strong>Gerichtsstand<\/strong><br \/>11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ber\u00fchrt die Rechtswirksamkeit dieser AGB insgesamt nicht. Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt das gesetzlich Zul\u00e4ssige.<br \/>11.2. Erf\u00fcllungsort ist f\u00fcr beide Vertragspartner der der EHC European Hydraulic Components GmbH in Waldenbuch.<br \/>11.3. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.<br \/>11.4. Gerichtsstand ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder Tr\u00e4ger eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gens ist, nach Wahl der EHC European Hydraulic Components GmbH, Stuttgart. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Bei Lieferungen ins Ausland kann die EHC European Hydraulic Components GmbH nach eigener Wahl auch in der Hauptstadt des Staates, in dem der Besteller seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort hat, Klage erheben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsbedingungen die EHC European Hydraulic Components GmbHg\u00fcltig ab 01.07.2022. Geltung1.1. F\u00fcr alle auf Lieferungen\/Leistungen Vertragsabschl\u00fcsse gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber mit der Annahme der ersten Lieferung und f\u00fcr die Dauer der Gesch\u00e4ftsbedingungen, anerkannt.1.2. Zusicherungen, Nebenabreden, vom Besteller gew\u00fcnschte Vertrags\u00e4nderungen, sowie von diesen AGB abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten &hellip;<\/p>\n<p class=\"read-more\"> <a class=\"\" href=\"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/agbs\/\"> <span class=\"screen-reader-text\">AGB&#8217;s<\/span> Read More &raquo;<\/a><\/p>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"no-sidebar","site-content-layout":"page-builder","ast-global-header-display":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"disabled","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"disabled","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"default","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","footnotes":""},"class_list":["post-1358","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1358","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1358"}],"version-history":[{"count":16,"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1358\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1659,"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1358\/revisions\/1659"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/european-hydraulic.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1358"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}